Der AC22E-01 EV-Charger von Sungrow ist eine zuverlässige und vielseitige Lösung für das Laden von Elektrofahrzeugen. Er verfügt über eine integrierte 6 mA DC-Fehlererkennung und UV-Beständigkeit und ist zur Wand- oder Pfostenmontage ausgelegt. Darüber hinaus ermöglicht der Charger ein intelligentes Laden, das zeitlich festgelegt werden kann. Nachhaltigkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt, da es in PV- und Batteriesysteme für den Heimbereich integriert werden kann. Es bietet drei verschiedene Lademodi, einschließlich des grünen Lademodus und verbaut mit einem 7m langen Ladekabel mit Typ 2 Stecker. Im Lieferumfang sind zwei RFID-Karte enthalten.
Produktvorteile:
• Intelligentes und zeitlich festlegbares Laden
• Wandmontage oder Pfostenmontage
• Verschiedene Lademodi inkl. Grünem Lademodus
• Steuerung durch App/RFID/EMS
Produkteigenschaften:
• Ladeleistung pro Ladepunkt: 22 kW
• Zugangskontrolle: RFID (2 Karten im Lieferumfang enthalten)
• AC-Netzspannung, Einspeisephasen: 400 V, 3-phasig
• Schnittstellen: RS485, Ethernet, WLAN, 4G
• Schutzart: IP65
• Abmessungen: 310 x 205 x 92 mm (HxBxT)
• Gewicht ohne Verpackung: 3,8 kg
Gehäuseschutzklasse: |
IP65 |
Anzahl Ladepunkte: |
1 |
Zugangskontrolle: |
APP, RFID |
Ladeleistung pro Ladepunkt (kW): |
22,00 |
Schnittstellen: |
Ethernet, RS485, W-Lan |
Überschussladung: |
Ja |
AC Netzfrequenz (Hz): |
50/60 Hz |
AC Netzspannung (V): |
230V, 400V |
Min. Temperatur Umgebung (°C): |
-30 |
Lademodus: |
AC |
Max. nominal Ladeleistung (kW): |
22,00 |
Max. Temperatur der Umgebung (°C): |
50 |
Phasenumschaltung integriert (1/3 phasen): |
ja |
Kommunikationsprotokoll für Ladepunkte (OCPP): |
OCPP 1.6J |
Anschluss Ladepunkt: |
festes Kabel |
Einspeisephasen: |
1/3 |
Kompatibel mit den Sungrow Hybrid-WR der SHRT V11, V112 und SHRT-20 Serie. Für die Anbindung an die Hybrid-WR der T-Serie wird der iHomeManager benötigt!
Nach der, in Deutschland gültigen, technischen Anschlussregel, VDE-AR-N 4100, müssen alle Ladestationen beim Netzbetreiber
von Ihnen oder Ihrem Installateur angemeldet werden. Zudem müssen Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 12 kW
zusätzlich nach der Anmeldung genehmigt werden.